Die Geschwindigkeit beim Abschleppen darf innerorts 30 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h nicht überschreiten. Wenn das Fahrzeug mit einem Automatikgetriebe ausgestattet ist, darf es eine Geschwindigkeit von 80 km/h nicht überschreiten.
Das Abblendlicht muss immer eingeschaltet sein.
Das Anhängefahrzeug muss durch ein Warndreieck oder eine leuchtende Warnblinkanlage signalisiert werden. Die Positionsleuchten müssen auch bei unzureichender Sicht eingeschaltet werden.
Vergewissern Sie sich vor dem Abschleppen, dass das Lenkrad nicht blockiert ist.
Bitte beachten Sie: Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen auf der Autobahn abgeschleppt werden.
Ein Fahrzeug, dessen Brems- und Lenkunterstützung nicht funktioniert, kann nicht abgeschleppt werden. Denn der Motor muss eingeschaltet werden, um die Bremsen zu betätigen, aber er kann nicht starten.
Wozu dient die Kappe an der Stoßstange des Autos?
siehe Fortsetzung auf der nächsten Seite